Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle geschossenen Verträge über den Kauf und die Montage von Photovoltaik-Anlagen zwischen uns, der LB Droneworks GmbH, Am Hindfelder Weg 1 97633 Herbstadt, vertr. d. d. Geschäftsführerin Frau Lisa Bötsch, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 9226 (im Folgenden: „Verkäuferin“) und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
- (2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin.
- (3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- (4) Abweichende Bedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der Verkäuferin nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Vertragsschluss
- (1) Bestellanfragen der Kunden können entweder via E-Mail an: info@droneworks.de, telefonisch unter: 09765/798 2280, oder persönlich in der Niederlassung der Verkäuferin unter der Anschrift: Am Hindfelder Weg 1 97633 Herbstadt an die Verkäuferin herangetragen werden. Nach Eingang der Bestellanfrage durch den Kunden erhält dieser von der Verkäuferin ein individuelles, unverbindliches Angebot zugeschickt. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die in diesem unverbindlichen Angebot der Verkäuferin enthaltenen Konditionen für Lieferung und Leistung der Verkäuferin bis maximal zwei Wochen ab Angebotsdatum gültig. Ist der Kunde mit diesem unverbindlichen Angebot der Verkäuferin einverstanden, teilt er dies der Verkäuferin mittels schriftlicher Erklärung mit. Diese Erklärung des Kunden stellt ein wirksames Angebot zum Abschluss des Vertrages mit der Verkäuferin im Sinne des § 145 BGB dar (nachfolgend auch als „verbindliches Angebot“ bezeichnet). Die schriftliche Erklärung des Kunden muss nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Schriftform gem. § 126 a BGB einhalten; es genügt die Textform (§ 126 b BGB), d.h. es muss sich um eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Kopie, USB-Stick) handeln, in der die Person des Erklärenden genannt ist.
- (2) Ein Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Kunden kommt ausschließlich durch Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande, die diese bis 14 (vierzehn) Kalendertage nach Eingang des verbindlichen Angebots des Kunden im Sinne von Absatz (1) abgeben kann. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das verbindliche Angebot des Kunden unwiderruflich. Das gegebenenfalls nach Ziff. III. bestehende Recht, den Vertrag zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Für die schriftliche Auftragsbestätigung der Verkäuferin genügt die Einhaltung der Textform (§ 126 b BGB). Diese schriftliche Auftragsbestätigung allein ist für den Inhalt des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages maßgebend.
III. Widerrufsrecht
- (1) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, dass heißt eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
- (2) Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
- (3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der LB Droneworks GmbH, Am Hindfelder Weg 1 97633 Herbstadt, vertr. d. d. Geschäftsführerin Frau Lisa Bötsch, Tel.-Nr.: 09765/798 2280, E-Mail: info@droneworks.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Im Falle des Widerrufs holen wir die gelieferte(n) Ware(n) ab.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung- - (4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
IV. Teillieferungen, Lieferbedingungen, Abfrage beim Energieversorger, vertragliches Rücktrittsrecht
- (1) Nach Möglichkeit wird die Bestellung des Kunden in einer Sendung geliefert. Teillieferungen sind möglich. Etwaige Mehrkosten hierfür (Porto, Verpackung) trägt die Verkäuferin.
- (2) Eine von der Verkäuferin angegebene Lieferzeit oder Versanddauer ist stets unverbindlich.
- (3) Nach Vertragsschluss erfolgt eine Abfrage der Verkäuferin beim für den Kunden zuständigen Energieversorger, ob der Bau der Photovoltaik-Anlage (im Folgenden: „PV-Anlage“) aus Gründen der Netzkapazität zulässig ist. Erst nach erfolgter Zusage des Energieversorgers über die Zulässigkeit der geplanten und bestellten PV-Anlage beim Kunden erhält dieser eine Terminbestätigung der Verkäuferin für die tatsächliche Durchführung der Montage.
- (4) Lehnt der Energieversorger den Anschluss einer PV-Anlage beim Kunden ab, ist dieser berechtigt, vom Vertrag mit der Verkäuferin zurückzutreten. Der Rücktritt des Kunden ist gegenüber der Verkäuferin schriftlich zu erklären, wobei die Erklärung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Schriftform gem. § 126 a BGB erfüllen muss; die Einhaltung der Textform gem. § 126 b BGB genügt. Für den Fall des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, der Verkäuferin einen, den bisherigen Leistungen der Verkäuferin entsprechenden Teil der Vergütung zu bezahlen. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Gewährleistung und Haftung nach den Ziff. XI. und XIII. dieser AGB.
V. Verpflichtungen des Kunden vor und während der Montage der PV-Anlage
- (1) Der Kunde ist zur Übernahme aller erforderlichen Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremde Nebenarbeiten auf eigene Kosten verpflichtet, einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
- (2) Der Kunde ist weiter zur Bereitstellung von Energie und Wasser an der Verwendungsstelle, einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung verpflichtet.
- (3) Der Kunde ist verpflichtet, für die Aufbewahrung der Vertragsgegenstände, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. bei der Montagestelle genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen hat der Kunde zum Schutz des Besitzes der Verkäuferin sowie Ihres Montagepersonals diejenigen Maßnahmen zu treffen, die der Kunde zu Schutz seines eigenen Besitzes ergreifen würde.
- (4) Vor Beginn der Arbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist und die Dachflächen unverbaut sind. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort sicher gelagert werden können.
- (5) Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebsetzung am Netzanschluss durch nicht von der Verkäuferin zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen der Verkäuferin oder Ihres Montagepersonals zu tragen.
- (6) Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin auf Verlangen die Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebsetzung am Netzanschluss unverzüglich zu bescheinigen.
VI. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
- (1) Der Kunde ist verpflichtet, für die PV-Anlage den in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin ausgewiesenen Kaufpreis zu bezahlen und ohne Abzug, sowie spesen- und kostenfrei auf ein von der Verkäuferin bezeichnetes Bankinstitut zu überweisen.
- (2) Für den Kaufpreis werden von der Verkäuferin Abschlagsrechnungen in Höhe eines entsprechenden Prozentsatzes des Gesamtkaufpreises nach folgenden Zahlungsbedingungen gestellt:
• 1. Abschlagsrechnung in Höhe von 70% des Gesamtkaufpreises 2 Wochen nach Vertragsschluss
• 2. Abschlagsrechnung in Höhe von 20% des Gesamtkaufpreises nach DC-Installation
• Schlussrechnung in Höhe von 10% des Gesamtkaufpreises nach Inbetriebnahme durch die VerkäuferinDer Kaufpreis ist zu dem in der jeweiligen (Abschlags-) Rechnung der Verkäuferin bezeichneten Termin oder – wenn ein solcher nicht bezeichnet ist – spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung sofort und in Höhe von 100% zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist das ausgewiesene Rechnungsdatum. Die Fälligkeit des Kaufpreises tritt unabhängig von der Lieferung durch die Verkäuferin sowie unabhängig von der Inbetriebnahme der PV-Anlage durch den Energieversorger ein. Die Verkäuferin behält sich die Vereinbarung individueller Zahlungsbedingungen mit den Kunden ausdrücklich vor.
- (3) Kommt der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, zusätzlich zu dem vereinbarten Kaufpreis für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Verkäuferin bleibt hiervon unberührt. Ist der Kunde ein Verbraucher, beträgt die Höhe des Verzugszinssatzes – abweichend zu Satz 1 - 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB.
- (4) Dem Kunden steht kein Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
VII. Preisanpassungen, Transportversicherung
- (1) Ändert sich der Gesamtkaufpreis nach Abschluss des Vertrages, insbesondere durch eine Veränderung der Materialkosten beim Hersteller oder der Umsatzsteuer, sind die Parteien berechtigt, den Kaufpreis nach billigem Ermessen in Textform anzupassen, jedoch nicht über den Umfang der Änderung hinaus. Beträgt die Änderung der Materialkosten mehr als 5%, kann die beschwerte Partei binnen 3 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Anpassung des Gesamtkaufpreises vom Vertrag zurücktreten.
- (2) Sofern im Auftrag des Kunden enthalten, verpflichtet sich die Verkäuferin, die Ladung gegen Transportrisiken zu versichern.
VIII. Verpflichtungen der Verkäuferin nach Montage der PV-Anlage
- (1) Die Verkäuferin verpflichtet sich, nach Inbetriebnahme der PV-Anlage durch den Energieversorger, d.h. nach ihrem Netzanschluss die Funktionsfähigkeit der PV-Anlage zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt mittels Durchführung eines Drohnenflugs durch die Verkäuferin innerhalb von 12 Monaten nach abgeschlossener Montage der PV-Anlage beim Kunden. Maßgeblich ist das Datum des Abnahmeprotokolls durch den Kunden.
- (2) Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin den Netzanschluss der PV-Anlage durch den Energieversorger schriftlich mitzuteilen. Nach Abschluss des Drohnenflugs erhält der Kunde von der Verkäuferin eine Auswertung über die Ergebnisse der Überprüfung.
- (3) Für den Fall, dass sich bei Durchführung dieses Drohnenflugs durch die Verkäuferin zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der PV-Anlage Mängel ergeben, stehen dem Kunden die in Ziff. XI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehenden Gewährleistungsrechte zu. Die Ziff. XII. und XIII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
IX. Eigentumsvorbehalt
- (1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt im Eigentum der Verkäuferin bis alle Forderungen erfüllt sind, die ihr gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, hat die Verkäuferin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem sie eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern die Verkäuferin die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die Verkäuferin die Vorbehaltsware pfändet. Von der Verkäuferin zurückgenommene Vorbehaltsware darf verwertet werden. Der Erlös der Verwertung – abzüglich eines angemessenen Betrages für die Kosten der Verwertung - wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der Verkäuferin schuldet.
- (2) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- (3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für die Verkäuferin vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die der Verkäuferin nicht gehören, so erwirbt sie Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen der Verkäuferin nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und die Verkäuferin sich bereits jetzt einig, dass der Kunde der Verkäuferin anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Die Verkäuferin nimmt diese Übertragung an.
Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für die Verkäuferin verwahren. - (4) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und muss diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der Verkäuferin in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
- (5) Wenn der Kunde dies verlangt, ist die Verkäuferin verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen der Verkäuferin gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt. Die Verkäuferin ist berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten auszuwählen.
X. Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gekauften Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
XI. Gewährleistung und Rügeobliegenheit
- (1) Soweit die gelieferte und montierte PV-Anlage mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht der Verkäuferin zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten.
- (2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden, dass dieser alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Erfüllt der Kunde diese nicht, sind etwaige Gewährleistungsrechte allein deshalb schon ausgeschlossen.
XII. Verjährung
- Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB verkürzt sich die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche auf 12 Monate und beginnt ebenfalls mit Ablieferung der Ware.
XIII. Haftung und Haftungsausschlüsse
- (1) Die Verkäuferin haftet den Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- (2) In sonstigen Fällen haftet die Verkäuferin – vorbehaltlich Abs. 4 dieser Regelung – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte (sog. Kardinalpflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen fällen ist die Haftung der Verkäuferin vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 ausgeschlossen.
- (3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, deren sich die Verkäuferin zur Vertragserfüllung bedient.
- (4) Die Haftung der Verkäuferin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
XIV. Vertragsaufhebung, höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt
- (1) Der Kunde ist zur Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, er dem Verkäufer die Vertragsaufhebung schriftlich angedroht hat und eine schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Dabei genügt es, wenn die Erklärungen des Kunden den gesetzlichen Anforderungen an die Textform (§ 126 b BGB) genügen.
- (2) Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte kann der Verkäufer den Vertrag insbesondere dann aufheben, wenn die Durchführung des Vertrages gesetzlich verboten ist oder wird, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtungen, gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt.
- (3) Der Verkäufer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
(3.1) Ein Fall der höheren Gewalt liegt vor bei jedem unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignis wie insbesondere Krieg, terroristische Auseinandersetzung, Epidemien oder Arbeitskämpfe, welches außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt und durch das dieser ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks sowie nicht von ihm verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen und rechtmäßige Aussperrungen.
(3.2) Im Falle einer Verhinderung, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, hat der Verkäufer den Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzuzeigen. Er wird sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
(3.3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag an die veränderten Verhältnisse nach Treu und Glauben anzupassen. Für die Dauer und im Umfang der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkung ist der Verkäufer von seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag befreit und schuldet insoweit auch keinen Schadensersatz. Zudem kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, wenn abzusehen ist, dass ein vereinbarter Erfüllungszeitpunkt um mehr als 12 Wochen überschritten wird. - (4) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand oder einzelne, für dessen Herstellung erforderlichen Teile unverschuldet nicht erhält. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Kunden steht infolge der Information des Verkäufers ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer wird dem Kunden im Falle des Rücktritts – gleich von wem – die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
XV. Datenschutzhinweis
- (1) Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung der Verkäuferin, die für den Kunden jederzeit unter https://www.droneworks.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist, erhoben, verarbeitet und verwendet.
- (2) Die Verkäuferin erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, insbesondere Kontaktdaten zur Durchführung des geschlossenen Vertrages, so auch die E-Mail-Adresse, wenn der Kunde diese angegeben hat. Zur Bonitätsprüfung kann die Verkäuferin diese Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsmodalitäten abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift der Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Details können der Datenschutzerklärung der Verkäuferin unter folgendem Link entnommen werden: https://www.droneworks.de/datenschutzerklaerung/.
XVI. Berechtigung zur Aufnahme von Bild- und Videomaterial zu Werbezwecken
- (1) Die Verkäuferin ist berechtigt, die montierte PV-Anlage des Kunden photographisch als Referenzobjekt zu nutzen, d.h. die Verkäuferin darf zu Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen der PV-Anlage des Kunden anfertigen und dieses Bild- und Videomaterial – auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung - auf Ihrer eigenen Homepage unter www.droneworks.de, oder auch in ihren sozialen Medien, wie Facebook, Google, Instagram, etc. veröffentlichen, nutzen und verwerten.
- (2) Die Verkäuferin bleibt dabei alleinige Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen Bild- und Videoaufnahmen der PV-Anlage des Kunden.
- (3) Ausgenommen hiervon sind Bild- und Videoaufnahmen, die den Kunden selbst erfassen. Hierfür holt sich die Verkäuferin vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen eine separate Einwilligung des Kunden ein.
XVII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als die Bundesrepublik Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- (3) Hat der Kunde die Bestellung als Unternehmer abgegeben, dessen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, der Sitz der Verkäuferin in Herbstadt.
- (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.