Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Ihnen werden außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht anerkannt.
- Wir erfassen und verarbeiten personenbezogene Daten auf Basis der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nur im Rahmen der Vertragserfüllung. Nähere Informationen zum Datenschutz in unserem Unternehmen erhalten Sie auf unserer Website.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
§ 2 Angebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen
- Die Konditionen für Lieferung und Leistung sind gemäß unserem unverbindlichen Preisangebot zwei Wochen ab Angebotsdatum gültig...
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer...
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor...
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere technische Produktbeschreibung...
- Wir erteilen keinerlei Garantien hinsichtlich unserer Lieferungen und Leistungen...
§ 3 Rechnungsversand
- Rechnungen werden ausschließlich schriftlich oder elektronisch versandt...
- Für den Fall, dass Sie einem elektronischen Rechnungsversand zustimmen...
- Eine Änderung der benannten E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand ist uns durch Sie unverzüglich mitzuteilen...
- Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail bei Ihnen als zugegangen...
- Sie können Ihre Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit widerrufen...
§ 4 Preise
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten...
- Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend anzupassen...
- Wir werden auf Ihren Auftrag hin, die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken versichern...
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der jeweils geschuldete Rechnungsbetrag spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig...
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie in Zahlungsverzug...
- Im Falle des Zahlungsverzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig...
- Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt...
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor...
- Bis zur vollständigen Bezahlung sind Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt...
- Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet...
- Veräußern Sie die Vorbehaltsware weiter, so treten Sie uns bereits jetzt alle Forderungen ab...
- Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert...
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch Sie wird stets für uns vorgenommen...
- Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt...
- Sie haben uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter zu unterrichten...
- Sie haben uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen...
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, nach Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten...
§ 7 Liefer- und Leistungszeit / Unmöglichkeit
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann bindend, wenn diese ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden...
- Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung...
- Sind Liefertermine und Lieferfristen nicht bindend vereinbart, können Sie uns zur Lieferung auffordern...
§ 8 Teillieferung / Annahmeverzug u.a.
- Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt...
- Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten...
- Die Art der Beförderung, der Transportweg, Schutzmittel und Spediteurwahl sind unserer Wahl überlassen...
§ 9 Aufstellung und Montage
- Für die Aufstellung und Montage gelten bestimmte Bestimmungen, wie Übernahme aller branchenfremden Nebenarbeiten durch Sie...
- Vor Beginn der Arbeiten haben Sie die nötigen Angaben über verdeckt geführte Leitungen mitzuteilen...
- Verzögern sich Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind, haben Sie die Kosten zu tragen...
- Sie sind verpflichtet, uns die Arbeitszeit des Montagepersonals zu bescheinigen...
§ 10 Höhere Gewalt
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten...
- Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können Sie nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten...
- Über das Vorliegen von höherer Gewalt werden wir Sie informieren...
§ 11 Mängelhaftung - Gewährleistung
- Zulässige Abweichungen im Rahmen der technischen Normen stellen keine Mängel dar...
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit...
- Falls Montage nicht am Anlieferungstag erfolgen kann, sind Produkte sicher zu lagern...
- Liegt ein Werkvertrag vor, ist eine Abnahme durchzuführen...
- Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel anzuzeigen...
- Im Mangelhaftungsfall sind wir nach Wahl zur Nacherfüllung berechtigt...
- Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, können Sie mindern oder zurücktreten...
- Soweit Kaufrecht gilt und Sie Unternehmer sind, wird die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt...
- Unsere Haftung ist nach § 13 begrenzt...
§ 12 Allgemeine Haftungsbegrenzung
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt...
- Ansonsten haften wir außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden...
- Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Vorsatz, Produkthaftung, Körperverletzungen usw...
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen...
- Eine Haftung für Einspeisungsvergütungen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird ausgeschlossen...
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht...
- Der Kunde willigt ein, dass wir die montierte Anlage als Referenz nutzen dürfen...
- Willenserklärungen sind in Textform nach § 126b BGB abzugeben...
Stand 01.01.2024